Vorvertragliche Informationen zum Vermittlungsvertrag
Diese Seite fasst alle Pflichtinformationen zusammen, die Sie vor Abschluss des Vermittlungsvertrags mit FA – FinanzAktiv e.U. erhalten. Sie können sie hier in einem Dokument einsehen, speichern und ausdrucken.
Vermittlerstatus & Standardinformation
Bevor wir Ihre Anfrage bearbeiten, klären wir Sie über unseren Status auf:
- Identität und Anschrift des Kreditvermittlers: FA – FinanzAktiv e.U. (Inhaber: Christian Kunz, MBA), Getreidegasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee; Homepage https://www.finanzaktiv.co.at, E-Mail office@kreditdirekt.at.
- Registriertes Gewerbe: Eingetragen im GewerbeInformationsSystem Austria (GISA) mit der Registernummer 10720516; Internetadresse: https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister. Aufsichtsbehörde ist der Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee.
- Art der Kreditvermittlung: Ungebundener Kreditvermittler.
- Keine Beratungsdienstleistungen: Es werden keine Beratungsdienstleistungen angeboten. Es werden hingegen Lösungsvorschläge präsentiert, die sich auf eine Auswahl von Kreditverträgen/Produkten am Markt beziehen.
- Beschwerdemöglichkeit: Beschwerden richten Sie an FA – FinanzAktiv e.U., office@kreditdirekt.at. Bei Beschwerden besteht außerdem die Möglichkeit die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister unter fdl.ombudsstelle@wko.at in Anspruch zu nehmen (Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, +43 5 90 900-5550).
- Alternative Streitbeilegung: Daneben steht Ihnen die staatlich anerkannte Schlichtung für Verbrauchergeschäfte offen (Flachgasse 30/2. OG, 1150 Wien, office@verbraucherschlichtung.at, https://www.verbraucherschlichtung.at). Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos; die Teilnahme beider Seiten ist freiwillig. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt davon unberührt.
- Entgelt: Für die erfolgreiche Kreditvermittlungstätigkeit erhält der Kreditvermittler im Falle eines Kreditabschlusses eine Vergütung von insgesamt 3 % der bewilligten Bruttokreditsumme, welche vom Kreditnehmer zu tragen ist. Diese Vergütung setzt sich — abhängig von der kreditgebenden Bank — aus einer über den Kredit mitfinanzierten Provision des Kreditgebers (je nach Bank z. B.: als Innenprovision, als Vermittlungsprovision oder als Anteil an der Bankbearbeitungsgebühr) und, soweit die Provision des Kreditgebers diese 3 % nicht erreicht, aus einer von Ihnen direkt zu zahlenden Erfolgsprovision zusammen. Die von Ihnen direkt zu zahlende Erfolgsprovision beträgt höchstens 1,5 % der bewilligten Bruttokreditsumme. Wird die gesamte Provision von 3 % über den Kredit mitfinanziert, entfällt Ihre direkte Zuzahlung. Die Provision des Kreditgebers wird auf die Gesamtvergütung angerechnet. Art und Höhe der Provision des Kreditgebers stehen vor der Vermittlung noch nicht fest. Der Betrag wird im ESIS-Merkblatt (Europäisches Standardisiertes Merkblatt) angegeben. Verbraucher können Auskunft über die jeweiligen Provisionshöhen der angebotenen Kreditverträge verlangen. Eine allfällige Erfolgsprovision ist nach Unterzeichnung des Kreditvertrags binnen 14 Tagen nach Erhalt der Provisionsnote fällig. Die Vermittlerprovision darf gemäß § 9 der Standesregeln-Verordnung (BGBl. II Nr. 86/2016) 5 % der Bruttokreditsumme nicht übersteigen.
- Informationserteilung seitens Kreditsuchendem: Für eine Kreditvergabe sind Informationen und von dritter Seite nachprüfbare Nachweise für die Kreditvergabe vom Kreditsuchenden beizubringen, diese Angaben müssen korrekt und so vollständig sein, dass diese für eine ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung ausreichen.
Mit dem Bestätigen dieses Schritts nehmen Sie diese Standardinformation zur Kenntnis; eine Unterschrift ist dafür nicht erforderlich. Sie erhalten diese Fassung zusätzlich als PDF im Anhang Ihrer Kontobestätigung und können sie jederzeit in Ihrem Portal abrufen.
Textstand Version 6
Vergütung der Vermittlung
So wird die Vermittlung vergütet:
- Gesamtvergütung: Für die erfolgreiche Vermittlung (= Kreditabschluss) erhält der Vermittler eine Vergütung von insgesamt 3 % der bewilligten Bruttokreditsumme.
- Zusammensetzung: Diese Vergütung setzt sich — abhängig von der kreditgebenden Bank — aus einer über den Kredit mitfinanzierten Provision des Kreditgebers (je nach Bank z. B. als Innenprovision, als Vermittlungsprovision oder als Anteil an der Bankbearbeitungsgebühr) und, soweit diese die 3 % nicht erreicht, aus einer von Ihnen direkt zu zahlenden Erfolgsprovision zusammen. Die Provision des Kreditgebers wird angerechnet.
- Ihr Anteil: Die von Ihnen direkt zu zahlende Erfolgsprovision beträgt höchstens 1,5 % der bewilligten Bruttokreditsumme. Wird die gesamte Provision von 3 % über den Kredit mitfinanziert, entfällt Ihre direkte Zuzahlung. Sie ist nach Unterzeichnung des Kreditvertrags binnen 14 Tagen nach Erhalt der Provisionsnote fällig.
- Anrechnung: Erhält FA – FinanzAktiv e.U. vom Kreditgeber eine Provision, wird diese in voller Höhe auf die Gesamtvergütung von 3 % angerechnet; Ihr Anteil ist nur der Rest bis 3 %, höchstens jedoch 1,5 %. Beispiel 1: Bei einer Bruttokreditsumme von 300.000 Euro und einer Provision des Kreditgebers von 2,5 % (7.500 Euro) beträgt Ihr Anteil 0,5 % (1.500 Euro). Beispiel 2: Trägt der Kreditgeber nur 1 % (3.000 Euro), beträgt Ihr Anteil 1,5 % (4.500 Euro). Trägt der Kreditgeber 3 % oder mehr, zahlen Sie nichts.
- Bezugsgröße: „Bruttokreditsumme“ ist der von der Bank bewilligte Kreditbetrag laut Kreditvertrag (Nominale) ohne mitfinanzierte Zinsen.
- Umsatzsteuer: Die Erfolgsprovision ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG); es kommt keine Umsatzsteuer hinzu.
- ESIS-Ausweis: Art und Höhe der Provision des Kreditgebers stehen vor der Vermittlung noch nicht fest; der Betrag wird im ESIS-Merkblatt (Europäisches Standardisiertes Merkblatt) ausgewiesen. Sie können Auskunft über die jeweiligen Provisionshöhen der angebotenen Kreditverträge verlangen.
- Transparenz: Es fallen nur die im Kreditvertrag bzw. in der Provisionsnote ausgewiesenen Beträge an.
- Obergrenze: Die gesamte Vermittlerprovision übersteigt 5 % der Bruttokreditsumme nicht (§ 9 Standesregeln-VO, BGBl. II Nr. 86/2016).
Textstand Version 8
Datenschutz & Weitergabe an Kreditinstitute
Damit Ihre Finanzierung geprüft werden kann, verarbeiten und übermitteln wir personenbezogene Daten:
- Zweck: Vorbereitung und Vermittlung Ihrer Wohnbaufinanzierung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Weitergabe an Kreditinstitute: Ihre Angaben und Unterlagen werden an die für Ihre Anfrage in Frage kommenden Kreditinstitute (Banken und Bauspar-Institute) übermittelt; dazu entbinden Sie diese Ihnen gegenüber vom Bankgeheimnis (§ 38 Abs. 2 Z 5 BWG).
- Kreditwürdigkeitsprüfung: Im Zuge der Prüfung können die Banken Auskünfte bei Kreditauskunfteien (z. B. KSV 1870, CRIF) einholen und Daten an die Kleinkreditevidenz/Warnliste melden.
- EU-Verarbeitung: Ihre Daten bleiben in Europa und werden verschlüsselt gespeichert; Ausweisdaten besonders geschützt.
- Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch; ein Widerruf wirkt für die Zukunft.
Textstand Version 2
Information zum Fernabsatz
Weil Sie Ihre Finanzierung vollständig digital, ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit, anbahnen, ist der Vermittlungsvertrag mit FA – FinanzAktiv e.U. ein Fernabsatzvertrag über eine Finanzdienstleistung:
- Rechtsgrundlage: Für Verträge bis 30.09.2026 das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG); für Verträge, die ab dem 01.10.2026 geschlossen werden, die §§ 18a bis 18d des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) in der Fassung des Verbraucherrechts-Änderungsgesetzes 2026 (BGBl. I Nr. 59/2026).
- Vertragspartner & Kontakt: FA – FinanzAktiv e.U., Inhaber Christian Kunz, MBA, Getreidegasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich; E-Mail office@kreditdirekt.at; Telefon +43 650 9033600; Rückruf jederzeit über die Schaltfläche „Rückruf anfordern“. GISA-Zahl und weitere Angaben stehen im Impressum.
- Beschwerden: Richten Sie Beschwerden an FA – FinanzAktiv e.U., office@kreditdirekt.at (Betreff „Beschwerde“). Außergerichtlich: Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, fdl.ombudsstelle@wko.at.
- Aufsichtsbehörde: Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, www.klagenfurt.at.
- Wesentliche Merkmale: Gegenstand ist die Vermittlung von Wohnbaufinanzierungen — keine Beratungsdienstleistung. Die Kreditentscheidung trifft ausschließlich die Bank.
- Gesamtpreis: Zusammensetzung, Obergrenzen und die Anrechnung der Kreditgeber-Provision sind in der Vergütungsaufklärung ausgewiesen; die Erfolgsprovision ist umsatzsteuerfrei; der finale Betrag steht im ESIS-Merkblatt. Unsere Vergütung wird nicht auf Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert.
- Widerrufsrecht: Sie können den Vermittlungsvertrag binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Einzelheiten zu Fristbeginn, Ausübung und Folgen stehen in der gesonderten Widerrufsbelehrung; ausüben können Sie den Widerruf jederzeit über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, per E-Mail an office@kreditdirekt.at oder mit dem Muster-Widerrufsformular.
- Menschliches Eingreifen: Der KI-Assistent ist ein Online-Werkzeug. Sie können jederzeit — vor Vertragsabschluss und in begründeten Fällen auch danach — verlangen, dass ein Mensch eingreift: über „Rückruf anfordern“, telefonisch unter +43 650 9033600, per E-Mail an office@kreditdirekt.at oder direkt in der Chat-Oberfläche. Ihr persönlicher Ansprechpartner prüft ohnehin jeden Fall persönlich.
- Alle Pflichtinformationen in einem Dokument: Sie können sämtliche vorvertraglichen Informationen gesammelt einsehen, speichern und ausdrucken: kreditdirekt.at/de/vorvertragliche-informationen.
- Bindungsdauer von Bankangeboten: Der Kreditgeber ist an sein Angebot mindestens 7 Tage gebunden (§ 12 HIKrG).
- Kommunikation: Die Verständigung erfolgt in Deutsch oder Englisch.
Textstand Version 5
Widerrufsbelehrung zum Vermittlungsvertrag
Diese Belehrung betrifft den Vermittlungsvertrag, den Sie mit FA – FinanzAktiv e.U. schließen — nicht den späteren Kreditvertrag mit der Bank. Für diesen gelten eigene Rechte (siehe unten).
- Widerrufsrecht: Sie können Ihre auf den Abschluss des Vermittlungsvertrags gerichtete Vertragserklärung binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 8 FernFinG; für ab 01.10.2026 geschlossene Verträge § 18b FAGG in der Fassung des VerbRÄG 2026, BGBl. I Nr. 59/2026).
- Fristbeginn: Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses; erhalten Sie die Vertragsbedingungen und die gesetzlichen Informationen erst später, beginnt sie mit deren Erhalt.
- Ausübung: Am einfachsten über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, die auf jeder Seite unten erreichbar ist (kreditdirekt.at/de/widerruf). Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen per E-Mail unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit dem Inhalt Ihrer Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs. Ebenso genügt eine eindeutige Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail an office@kreditdirekt.at) an FA – FinanzAktiv e.U., Getreidegasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Telefon +43 650 9033600; dafür können Sie das Muster-Widerrufsformular verwenden (kreditdirekt.at/de/widerruf/formular), müssen es aber nicht. Die rechtzeitige Absendung genügt.
- Vorzeitiger Beginn der Vermittlung: Innerhalb der 14 Tage wird die Vermittlungstätigkeit nur aufgenommen, wenn Sie das ausdrücklich verlangen; dieses Verlangen erklären Sie in einem eigenen Schritt und es wird mit Zeitpunkt und Textstand aufgezeichnet. Dieses Verlangen ist kein genereller Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht. Ihr Widerrufsrecht kann jedoch erlöschen, wenn der Vermittlungsvertrag auf Ihr ausdrückliches Verlangen von beiden Seiten vollständig erfüllt wurde (§ 10 Z 3 FernFinG; für ab 01.10.2026 geschlossene Verträge § 18b Abs. 5 Z 3 FAGG).
- Folgen: Im Fall des Widerrufs werden empfangene Leistungen rückabgewickelt; bereits erteilte Datenfreigaben wirken nicht rückwirkend. Widerrufen Sie, bevor ein Kreditvertrag zustande gekommen ist, schulden Sie kein Entgelt — unsere Vergütung ist ausschließlich erfolgsbedingt und entsteht erst mit dem Zustandekommen des Kreditvertrags.
- Erinnerung: Zwischen einem und sieben Tagen nach Vertragsabschluss erinnern wir Sie per E-Mail noch einmal an dieses Widerrufsrecht und an das Verfahren.
- Getrennt davon — Ihre Rechte beim Kreditvertrag: Der Kreditgeber ist an sein Angebot mindestens 7 Tage gebunden; in dieser Zeit können Sie es in Ruhe prüfen (§ 12 HIKrG). Vom Kreditvertrag selbst können Sie binnen zwei Werktagen nach Erhalt des ESIS-Merkblatts und der Rücktrittsbelehrung ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 13 HIKrG). Diese Rechte bestehen zusätzlich zum Widerrufsrecht oben.
Textstand Version 5
Beginn der Vermittlungstätigkeit
Sie können den Vermittlungsvertrag binnen 14 Kalendertagen widerrufen (siehe Widerrufsbelehrung). Wann wir mit der Vermittlung beginnen, entscheiden Sie. Es ist nichts vorausgewählt — bitte wählen Sie eine der beiden Möglichkeiten.
Wann sollen wir mit der Vermittlung beginnen?
Option 1 — Sofort: Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass FA – FinanzAktiv e.U. bereits vor Ablauf meiner 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Vermittlung beginnt.
Option 2 — Nach Ablauf meiner Widerrufsfrist: Ich wünsche keinen vorzeitigen Vermittlungsbeginn.
Zu Option 1 — mir ist bewusst, dass
- die Bearbeitung damit sofort startet: Meine Angaben und die von mir hochgeladenen Unterlagen werden aufbereitet und an die für meine Anfrage in Frage kommenden Kreditinstitute übermittelt, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist (Umfang und Empfänger: Datenschutz-Einwilligung);
- die Vergütung erfolgsabhängig bleibt: Sie entsteht erst mit dem Zustandekommen des Kreditvertrags (Vergütungsaufklärung) — allein durch den vorzeitigen Beginn entsteht kein Entgeltanspruch;
- dieses Verlangen kein genereller Verzicht auf mein Widerrufsrecht ist: Ich kann den Vermittlungsvertrag weiterhin binnen der Frist widerrufen, über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ oder in Textform;
- diese Erklärung mit Zeitpunkt und Textstand aufgezeichnet wird (Nachweis des ausdrücklichen Verlangens).
Der sofortige Beginn beendet mein Widerrufsrecht nicht automatisch. Es kann jedoch erlöschen, wenn der Vermittlungsvertrag auf mein ausdrückliches Verlangen von beiden Seiten vollständig erfüllt wurde (§ 10 Z 3 FernFinG; für ab 01.10.2026 geschlossene Verträge § 18b Abs. 5 Z 3 FAGG).
Zu Option 2 — die Vermittlung beginnt erst nach Ablauf meiner Widerrufsfrist. Ich erhalte eine Bestätigung mit dem Startdatum; bis dahin bleiben Upload und Einreichung gesperrt. Meine Anfrage bleibt erhalten und wird zum genannten Zeitpunkt fortgesetzt.
Entgeltfolge eines Widerrufs: keine, solange kein Kreditvertrag zustande gekommen ist (siehe Widerrufsbelehrung).
Textstand Version 4